LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 39/24x
Konkursverfahren
16.03.1976
Bekannt gemacht am 21. März 2024
- Schuldner:
- Nura
- Vorname:
- Naim
Gastgewerbe
Bahnhofstraße 15
4600 Wels
Gebdat: 16.03.1976
4600 Wels, Römerstraße 78a /9 - Wohnadresse
- Masseverwalter:
- HUMER Thomas Mag.Dr. LL.M.
Dr.-Koss-Straße 2
4600 Wels
Tel.: 07242/47 240-0, Fax: 07242/47240-20
E-Mail: office@hhaw.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.03.2024
Anmeldungsfrist: 23.05.2024
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 06.06.2024
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 21. März 2024
Bekannt gemacht am 2. Mai 2024
- Text:
- Die dem Schuldner eigentümlichen folgende Vertragsverhältnisse und zwar
- Strombezugsvertrag eww ag Wels zu Zählpunktnummer AT00330004600EWERKWELSAG00A010418
- Mobil/Internet-Vertrag T-Mobile Austria GmbH, Kn. 1.19916945
- laufende Vorschreibungen der Gebäudeverwaltung WSG Gemeinn. Wohn- und Siedlergem. reg. Gen. mbH, BN-Nummer 7110-62171-3
- Haushaltsversicherung Helvetia Versicherungen AG, PolNr 4001735827
- ORF-Beitrag
werden aus der Insolvenzmasse ausgeschieden und dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen.
Beschluss vom 30. April 2024
Bekannt gemacht am 7. Juni 2024
- Text:
- Das Unternehmen wird fortgeführt
Beschluss vom 6. Juni 2024
Bekannt gemacht am 28. Oktober 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 14.11.2024
um: 15.50 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
10 % binnen 14 Tagen
5% binnen 6 Monaten und weitere
5 % binnen 12 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
Beschluss vom 28. Oktober 2024
Bekannt gemacht am 15. November 2024
- Text:
- Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genemigt.
Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 14.11.2024 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläuber erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
10% binnen 14 Tagen
5% binnen 6 Monaten und weitere
5% binnen 12 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor der Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 14.11.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
10 % binnen 14 Tagen
5% binnen 6 Monaten und weitere
5 % binnen 12 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Beschluss vom 14. November 2024
Bekannt gemacht am 5. Dezember 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.11.2025
Beschluss vom 5. Dezember 2024
Ausdruck vom: 14.03.2025 16:04:45 MEZ