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519705y 21.09.1998

Bekannt gemacht am 15. Mai 2023
Firmenbuchnummer:
FN 519705y
Schuldner:
Vidovic Michael, Inhaber der Vidovic Enterprises e.U.
Binderlandweg 23
4030 Linz
FN 519705y, Gebdat: 21.09.1998
Handel sowie Transport und Gastgewerbe
Masseverwalter:
BAUDER Leonhard Mag.
Fadingerstraße 11/11
4020 Linz
Tel.: 0732/292333, Fax: +43190333-66
E-Mail: linz@snwlaw.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.05.2023
Anmeldungsfrist: 11.07.2023
Tagsatzung:
Datum: 25.07.2023
um: 08.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 15. Mai 2023

Bekannt gemacht am 23. Mai 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 23. Mai 2023

Bekannt gemacht am 20. Juli 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 20. Juli 2023

Bekannt gemacht am 19. Oktober 2023
Tagsatzung:
Datum: 17.11.2023
um: 10.00 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Der vom Schuldner eingebrachte Sanierungsplanantrag sieht einen Sanierungsplan von 20 %, zahlbar mittels zweier Teilquoten von 10 %, fällig binnen 2 Monate ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages und weiters binnen eines Jahres ab Annahme vor.

Die Quote beträgt im Verteilungsfall ca. 15 %.
Beschluss vom 19. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 17. November 2023
Text:
Der Schuldner hat seinen Sanierungsplan zurückgezogen.
Beschluss vom 17. November 2023

Bekannt gemacht am 26. März 2024
Tagsatzung:
Datum: 16.04.2024
um: 10.40 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 11,1 % in 3 gleichen Jahresraten a 3,7 %, erstmals binnen 1 Jahr ab Annahme.

Die Schlussverteilungsquote beträgt zusätzlich bei Annahme des Zahlungsplans 14,6 %.
Die Schlussverteilungsquote beträgt bei Nichtannahme des Zahlungsplans 15,4 %.
Beschluss vom 26. März 2024

Bekannt gemacht am 16. April 2024
Text:
Der Schuldner ist zur Tagsatzung nicht erschienen. Der Zahlungsplan gilt daher als zurückgezogen.
Beschluss vom 16. April 2024

Bekannt gemacht am 17. April 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Die Quote für die Insolvenzgläubiger beträgt 15,7 %.
Beschluss vom 17. April 2024

Bekannt gemacht am 22. Mai 2024
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Quote für Insolvenzgläubiger nach Verteilungsbeschluss 15,7%
Beschluss vom 22. Mai 2024

Bekannt gemacht am 17. Juni 2024
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 17. Juni 2024
Ausdruck vom: 14.03.2025 15:31:48 MEZ