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01.01.2000

Bekannt gemacht am 9. November 2023
Schuldner:
Singh
Vorname:
Karamjeet
Güterbeförderung, Gastgewerbe
Hormayrgasse 14
1170 Wien
Gebdat: 01.01.2000
weitere Betriebsorte:
Buchengasse 56/2/32, 1100 Wien
Rennweg 67, 1030 Wien
Neubaugürtel 29/3+4, 1150 Wien
Sechshauser Straße 29, 1150 Wien
Ullmannstraße 30/2, 1150 Wien
Kirchstetterngasse 53, 1160 Wien
WO: Klosterneuburger Straße 61/7, 1200 Wien
Masseverwalter:
TSCHUPRINA Alex David Mag.
Ölzeltgasse 4/6
1030 Wien
Tel.: 713 61 92, Fax: 713 61 92-22
E-Mail: kanzlei@ra-tschuprina.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.11.2023
Anmeldungsfrist: 02.01.2024
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 16.01.2024
um: 13.10 Uhr
Ort: Zi.1701
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 9. November 2023

Bekannt gemacht am 21. November 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 21. November 2023

Bekannt gemacht am 14. Februar 2024
Überweisung:
Verfahren abgetreten an: 9 S 128/24y
Beschluss vom 13. Februar 2024
Ausdruck vom: 14.03.2025 15:53:30 MEZ