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15.05.1979

Bekannt gemacht am 10. September 2024
Schuldner:
Baran
Vorname:
Vekalet
Handelsgewerbe, Gastgewerbe
Ramperstorffergasse 2
1050 Wien
Gebdat: 15.05.1979
Am Schöpfwerk 29/9/R11, 1120 Wien
WO: Wiedner Haupstraße 113/33, 1050 Wien
Masseverwalter:
KLEIN Robert Dr.
Spiegelgasse 10
1010 Wien
Tel.: 513 99 39, Fax: 513 99 39-30
E-Mail: office@insolvenzordnung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.09.2024
Anmeldungsfrist: 24.10.2024
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 07.11.2024
um: 09.45 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 10. September 2024

Bekannt gemacht am 20. September 2024
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 20. September 2024

Bekannt gemacht am 18. November 2024
Tagsatzung:
Datum: 11.12.2024
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 15. November 2024

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2025
Tagsatzung:
Datum: 18.02.2025
um: 11.15 Uhr
Ort: Zi 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 7. Jänner 2025

Bekannt gemacht am 28. Jänner 2025
Überweisung:
Verfahren abgetreten an: 59 S 88/25k
Beschluss vom 27. Jänner 2025
Ausdruck vom: 14.03.2025 15:34:51 MEZ