BG Freistadt (410), Aktenzeichen 1 S 43/22x
Schuldenregulierungsverfahren
01.08.1977
Bekannt gemacht am 21. Dezember 2022
- Schuldner:
- Kaya
- Vorname:
- Serap
Aushilfskraft im Gastgewerbe
Kalchgruberstraße 11
4240 Freistadt
Gebdat: 01.08.1977
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.12.2022
Anmeldungsfrist: 10.02.2023
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 03.03.2023
um: 09.50 Uhr
Ort: Bezirksgericht Freistadt, II. Stock, Zi.Nr. 39
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: monatlich EUR 50,00 x 12mal/jährlich x 3 Jahre, abzüglich offener Verfahrenskosten, ca. Quote: 3,25 %.
Bei Bestehen eines Absonderungsrechtes gemäß § 12a Abs. 1 IO verkürzt sich die Laufzeit des angebotenen Zahlungsplans um die Laufzeit des Absonderungsrechtes.
Die Konkretisierung der Quote bzw. Festlegung des Auszahlungsmodus erfolgt in der Tagsatzung.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Das Abschöpfungsverfahren wurde als Tilgungsplan, in eventu als Abschöpfungsplan beantragt.
Beschluss vom 21. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 3. März 2023
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung wird festgestellt.
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt : 10%(Basis für die Berechnung der Quote ist die festgestellte Insolvenzforderung ohne Berücksichtigung des Zuweisungsantrages aus der Verteilung),zahlbar in drei gleichen jährlichen Raten, Fällgkeit: jeweils fällig bis 1.März eines jeden Jahres, beginnend mit 1. März 2024, letzte Rate bis 1.März 2026, Nachfrist bei Zahlungsverzugs im Sinne des §156a Abs 2 IO (Nachfrist: 14Tage).
Die Masseforderungen sind bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans vom Schuldner bis 1.Mai 2023 zu bezahlen.
- Bestätigung:
- Der am 03.03.2023 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 3. März 2023
Bekannt gemacht am 24. März 2023
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.03.2026
Beschluss vom 24. März 2023
Bekannt gemacht am 30. März 2023
- Text:
- Die Schlussverteilung wurde vom Gericht - mit Zustimmung der bei der Abstimmungstagsatzung anwesenden Gläubiger sowie des Schuldners - ohne förmliche Verhandlung darüber durchgeführt.
Die Verteilungsquote beträgt 1,256 %.
Beschluss vom 29. März 2023
Ausdruck vom: 14.03.2025 16:02:43 MEZ