zur Navigation
10.07.1960

Bekannt gemacht am 22. August 2023
Schuldner:
Köllerer
Vorname:
Helmut Johann
Gastgewerbe und Handelsgewerbe
Rettenbachweg 4b
4820 Bad Ischl
Gebdat: 10.07.1960
5360 St. Wolfgang i. Salzkammergut, Au 8 - Unternehmensstandort
Masseverwalter:
NEHER Hans-Peter Dr.
Pfarrgasse 5/II
4820 Bad Ischl
Tel.: 06132/28 373-0, Fax: 06132/28 373-6
E-Mail: dr.neher@ihr-rechtsanwalt.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.08.2023
Anmeldungsfrist: 25.10.2023
Tagsatzung:
Datum: 09.11.2023
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 22. August 2023

Bekannt gemacht am 9. November 2023
Text:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 9. November 2023

Bekannt gemacht am 11. April 2024
Tagsatzung:
Datum: 06.06.2024
um: 14.10 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten
Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
5 % binnen 4 Wochen
5 % binnen 12 Monaten und weitere
10 % binnen 24 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft
seiner Bestätigung.
Voraussetzung für die Bestätigung des Sanierungsplans ist, dass die Ausschüttung der
ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern durch den Masseverwalter
erfolgt.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage
vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige
Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits
gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
Beschluss vom 11. April 2024

Bekannt gemacht am 7. Juni 2024
Text:
Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 06.06.2024 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
5% binnen 4 Wochen
5% binnen 12 Monaten und weitere
10% binnen 24 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung.
Voraussetzung für die Bestätigung des Sanierungsplans ist, dass die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern durch den Masseverwalter erfolgt.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Beschluss vom 6. Juni 2024

Bekannt gemacht am 10. Juli 2024
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 06.06.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
5 % binnen 4 Wochen
5 % binnen 12 Monaten und weitere
10 % binnen 24 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft
seiner Bestätigung.
Voraussetzung für die Bestätigung des Sanierungsplans ist, dass die Ausschüttung
der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern durch den Masse-
verwalter erfolgt.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Beschluss vom 9. Juli 2024

Bekannt gemacht am 29. Juli 2024
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.06.2026
Beschluss vom 29. Juli 2024
Ausdruck vom: 14.03.2025 15:29:45 MEZ