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15.09.1971

Bekannt gemacht am 24. Februar 2023
Schuldner:
Pozarek
Vorname:
Martin
Gastgewerbe
Eßlinger Hauptstraße 2
1220 Wien
Gebdat: 15.09.1971
weiterer BO: Kirschenallee 2-4 (Sportplatz), 1220 Wien
WO: Lammaschgasse 21/29/5, 1210 Wien
Masseverwalter:
STEINER Thomas Mag.
Weihburggasse 18-20/50
1010 Wien
Tel.: 513 53 63, Fax: 513 53 63-17
E-Mail: office@steiner-anwalt.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.02.2023
Anmeldungsfrist: 13.04.2023
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 27.04.2023
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 24. Februar 2023

Bekannt gemacht am 27. April 2023
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 27. April 2023

Bekannt gemacht am 16. Mai 2023
Tagsatzung:
Datum: 01.06.2023
um: 12.10 Uhr
Ort: Saal 1712, 17. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % in 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 15. Mai 2023

Bekannt gemacht am 1. Juni 2023
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 % Quote, zahlbar wie folgt:
a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hiefür sowie für die Bezahlung aller fälligen Masseforderungen einschließlich aller Verfahrenskosten bis 16.06.2023 bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplanes beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist,
b) weitere je 5 % binnen 12, 18 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes.

Beschluss vom 1. Juni 2023

Bekannt gemacht am 19. Juni 2023
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 01.06.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 19. Juni 2023

Bekannt gemacht am 5. Juli 2023
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.06.2025
Beschluss vom 5. Juli 2023
Ausdruck vom: 14.03.2025 16:06:40 MEZ