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20.02.1988

Bekannt gemacht am 7. Oktober 2024
Schuldner:
Bandion
Vorname:
Sandra
Gastgewerbe
Kronaustraße 1
3442 Langenrohr
Gebdat: 20.02.1988
Masseverwalter:
ANZBÖCK-ROPPOSCH Daniela Mag.
Stiegengasse 8
3430 Tulln
Tel.: 02272 / 61600, Fax: 02272 / 61600-20
E-Mail: anwalt@anzboeck.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.10.2024
Anmeldungsfrist: 19.11.2024
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Tagsatzung:
Datum: 03.12.2024
um: 11.20 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 7. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 10. Oktober 2024
Rekurs:
Gegen den Eröffnungsbeschluss vom 07.10.2024 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 10. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 21. Oktober 2024
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Essensauslieferung"
Beschluss vom 21. Oktober 2024

Bekannt gemacht am 19. November 2024
Text:
Dem Rekurs wurde nicht Folge gegeben.
Beschluss vom 19. November 2024

Bekannt gemacht am 4. Dezember 2024
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 3. Dezember 2024

Bekannt gemacht am 19. Dezember 2024
Tagsatzung:
Datum: 21.01.2025
um: 11.00 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, gleichgültig, ob es offene Buch-oder Wechselforderungen sind, eine 20-%-ige Quote, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Beschluss vom 18. Dezember 2024

Bekannt gemacht am 21. Jänner 2025
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 40 %, zahlbar wie folgt: 20 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hiefür einschließlich der zur Bezahlung der offenen Masseforderungen erforderlichen Beträge bis einschließlich 28.02.2025 bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist, 5 % binnen sechs Monaten, 5 % binnen 12 Monaten, 5 % binnen 18 Monaten und 5 % binnen 24 Monaten ab Annahme.
Die Nachfrist beträgt 14 Tage.

Beschluss vom 21. Jänner 2025

Bekannt gemacht am 10. März 2025
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 21.01.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans ist das Insolvenzverfahren aufgehoben (§ 152b Abs. 2 IO).
Beschluss vom 10. März 2025
Ausdruck vom: 14.03.2025 15:36:38 MEZ