LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 24/23i
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
24.04.1988
Bekannt gemacht am 21. März 2023
- Schuldner:
- Simmer
- Vorname:
- Florian
Gastgewerbe
Rettenbach 74 - Gewerbestandort
4820 Bad Ischl
Gebdat: 24.04.1988
4820 Bad Ischl, Knappenweg 1 /3 - Wohnort
- Masseverwalter:
- MAIR Thomas C. Dr.
Kurhausstraße 9
4820 Bad Ischl
Tel.: 06132/23517, Fax: 06132/23517-9
E-Mail: thomas.mair@rechtsangelegenheiten.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.03.2023
Anmeldungsfrist: 15.05.2023
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 01.06.2023
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
- Tagsatzung:
- Datum: 06.07.2023
um: 14.10 Uhr
Ort: Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme
des Sanierungsplans.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der
Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige
Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Beschluss vom 21. März 2023
Bekannt gemacht am 2. Mai 2023
- Verlegung:
- Die für den 01.06.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 15.06.2023
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal 101
Beschluss vom 2. Mai 2023
Bekannt gemacht am 19. Juni 2023
- Text:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 15. Juni 2023
Bekannt gemacht am 10. Juli 2023
- Text:
- Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 06.07.2023 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt:
5% bis 01.10.2023
7,5% bis 31.10.2024 und weitere
7,5% bis 30.06.2025
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Beschluss vom 6. Juli 2023
Bekannt gemacht am 16. August 2023
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 06.07.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %-ige Quote,
zahlbar in 3 Raten wie folgt:
5 % bis 01.10.2023
7,5 % bis 31.10.2024 und weitere
7,5 % bis 30.06.2025
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung
des Sanierungsverfahrens.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Beschluss vom 16. August 2023
Bekannt gemacht am 5. September 2023
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.06.2025
Beschluss vom 5. September 2023
Ausdruck vom: 14.03.2025 15:51:26 MEZ