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19.02.1997

Bekannt gemacht am 15. März 2022
Schuldner:
Alver
Vorname:
Furkan
Gastgewerbe
Finkenweg 12/1
4623 Gunskirchen
Gebdat: 19.02.1997
4623 Gunskirchen, Au bei der Traun 22 - Standort der Gewerbeberechtigung
4600 Wels, Stadtplatz 67 - Gewerbestandort
4910 Ried im Innkreis, Johann-Georg-Hartwagner-Straße 24 - weitere Betriebsstätte
Masseverwalter:
OBLINGER Philipp Mag.
Dr.-Koss-Straße 1
4600 Wels
Tel.: 07242/41122-0, Fax: 07242/41122-32
E-Mail: office@ganzert.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.03.2022
Anmeldungsfrist: 05.05.2022
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 19.05.2022
um: 11.15 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 15. März 2022

Bekannt gemacht am 20. Mai 2022
Text:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 19. Mai 2022

Bekannt gemacht am 3. Juni 2022
Tagsatzung:
Datum: 23.06.2022
um: 15.15 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %-ige Quote, zahlbar in zwei Raten wie folgt:
5 % binnen 14 Tagen und weitere
15 % binnen 24 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft
seiner Bestätigung.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten
Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der
Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige
Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits
gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
Beschluss vom 3. Juni 2022

Bekannt gemacht am 28. Juni 2022
Text:
Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 23.06.2022 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt:
5 % binnen 14 Tagen
7,5 % binnen 12 Monaten und weitere
7,5 % binnen 24 Monaten
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt
durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 23.06.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt:
5 % binnen 14 Tagen
7,5 % binnen 12 Monaten und weitere
7,5 % binnen 24 Monaten
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt
durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 4 Wochen beträgt.
Beschluss vom 23. Juni 2022

Bekannt gemacht am 18. Juli 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 23.06.2024
Beschluss vom 18. Juli 2022
Ausdruck vom: 14.03.2025 15:25:29 MEZ