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10.05.1982

Bekannt gemacht am 19. März 2024
Schuldner:
Erdogan
Vorname:
Ali
Handelsgewerbe, Gastgewerbe
Quellenstraße 16
1100 Wien
Gebdat: 10.05.1982
WO: Gudrunstraße 17/1/7, 1100 Wien
Masseverwalter:
MÜLLER Johannes Dr.
Ditscheinergasse 2/4
1030 Wien
Tel.: 715 50 45, Fax: 715 50 45/4
E-Mail: hm@anwalt-vienna.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.03.2024
Anmeldungsfrist: 10.05.2024
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 24.05.2024
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 19. März 2024

Bekannt gemacht am 26. März 2024
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 26. März 2024

Bekannt gemacht am 10. Juni 2024
Tagsatzung:
Datum: 26.06.2024
um: 11.45 Uhr
Ort: Zi. 1703,17. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Bemerkt wird, dass der Insolvenzverwalter nur anteilig befriedigt wird.
Beschluss vom 10. Juni 2024

Bekannt gemacht am 26. Juni 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 26. Juni 2024

Bekannt gemacht am 16. Juli 2024
Aufhebung:
Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.
Beschluss vom 15. Juli 2024

Bekannt gemacht am 5. August 2024
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 5. August 2024
Ausdruck vom: 14.03.2025 15:42:28 MEZ