LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 8/23m
Konkursverfahren
01.03.1982
Bekannt gemacht am 23. Jänner 2023
- Schuldner:
- Shekh Mohammad
- Vorname:
- Suleiman
Gastgewerbe
Grieskirchner Straße 1 - Restaurant
4600 Wels
Gebdat: 01.03.1982
4600 Wels, Pfarrgasse 6 /2 - Wohnadresse
- Masseverwalter:
- OBLINGER Philipp Mag.
Dr.-Koss-Straße 1
4600 Wels
Tel.: 07242/41122-0, Fax: 07242/41122-32
E-Mail: office@ganzert.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.01.2023
Anmeldungsfrist: 05.04.2023
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Tagsatzung:
- Datum: 20.04.2023
um: 10.15 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 23. Jänner 2023
Bekannt gemacht am 2. Februar 2023
- Text:
- Dem Schuldner werden gemäß § 5 Abs 4 IO die Miet- und sonstigen Nutzungsrechte an der
Wohnung in 4600 Wels, Pfarrgasse 6, Top 2 (bestehend aus 4 Zimmer, 2 Bäder, 2 WC, Küche)
zur freien Verfügung überlassen.
Vermieter ist: Florian Lehner, 4600 Wels, Pfarrgasse 6.
Beschluss vom 2. Februar 2023
Bekannt gemacht am 20. April 2023
- Text:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 20. April 2023
Bekannt gemacht am 10. August 2023
- Tagsatzung:
- Datum: 14.09.2023
um: 15.05 Uhr
Ort: Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Besondere Prüfungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten
Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
5 % binnen 4 Wochen
7,5 % binnen 12 Monaten und weitere
7,5 % binnen 24 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft
seiner Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern
erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter
14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und
allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung
ergänzt.
Beschluss vom 10. August 2023
Bekannt gemacht am 15. September 2023
- Text:
- Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 14.09.2023 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %-ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt:
5 % binnen 4 Wochen
7,5 % binnen 12 Monaten und weitere
7,5 % binnen 24 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner
Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern
erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 14.09.2023 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt:
5 % binnen 4 Wochen
7,5 % binnen 12 Monaten und weitere
7,5 % binnen 24 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner
Bestätigung.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt
durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 30 Tage beträgt.
Beschluss vom 14. September 2023
Bekannt gemacht am 9. Oktober 2023
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.09.2025
Beschluss vom 9. Oktober 2023
Ausdruck vom: 14.03.2025 15:51:25 MEZ