BG Dornbirn (920), Aktenzeichen 16 S 10/15v
Schuldenregulierungsverfahren
04.06.1986
Bekannt gemacht am 27. Juli 2015
- Schuldner:
- ÜNAL
- Vorname:
- Ramona-Elena
Gastgewerbe
Bahnhofstraße 28/33
6850 Dornbirn
Gebdat: 04.06.1986
- Masseverwalter:
- Dr. Hanno LECHER Rechtsanwalt
Hintere Achmühlerstraße 1a/2. OG
6850 Dornbirn
Tel.: (05572) 38 68 98
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 27.07.2015
Anmeldungsfrist: 16.09.2015
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 23.09.2015
um: 08.15 Uhr
Ort: Zimmer 10/I. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 27. Juli 2015
Bekannt gemacht am 29. Juli 2015
- Verlegung:
- Die für den 23.09.2015 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 30.09.2015
um: 08.15 Uhr
Ort: Zimmer 10/I. Stock
Beschluss vom 29. Juli 2015
Bekannt gemacht am 3. August 2015
- Text:
- AUSSCHEIDUNG VON VERMÖGENSWERTEN
B E S C H L U S S
Folgende Vermögenswerte werden aus der Insolvenzmasse ausgeschieden und - unbeschadet allfälliger Rechte Dritter - dem Schuldner/der Schuldnerin zur freien Verfügung überlassen:
Miet- und sonstige Nutzungsrechte an der Wohnung (Anschrift laut Schuldnerbezeichnung)
Vermieter: Liberty Immobilien- und Vermögensverwaltungs GmbH, Schillerstr. 17, 6850 Dornbirn.
B e g r ü n d u n g
Die Überlassung erfolgte gem. § 5 Abs 4 IO. Der Schuldner/Die Schuldnerin bewohnt eine Mietwohnung, die für ihn/sie sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen unentbehrlich ist.
R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g
Gegen diesen Beschluss können Sie Rekurs erheben. Die Frist für den Rekurs beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit dem auf die Zustellung des Beschlusses folgenden Tag. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Beschluss vom 3. August 2015
Bekannt gemacht am 22. Jänner 2016
- Tagsatzung:
- Datum: 24.02.2016
um: 14.30 Uhr
Ort: Zimmer 15/I. Stock
Prüfungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 22. Jänner 2016
Bekannt gemacht am 8. Februar 2016
- Text:
- Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10,2676% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
84 gleichgroße Teilquoten zu je 0,1222%; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 5. der Folgemonate.
Beschluss vom 8. Februar 2016
Bekannt gemacht am 6. Juli 2016
- Tagsatzung:
- Datum: 21.09.2016
um: 14.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 15/I. Stock
Prüfungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 5. Juli 2016
Bekannt gemacht am 22. September 2016
- Zahlungsplan:
- Das Schuldenregulierungsverfahren wird zur Vorlage eines geänderten oder neuen Zahlungsplans fortgesetzt.
Frist zur Vorlage: 31.12.2016
Beschluss vom 22. September 2016
Bekannt gemacht am 9. Jänner 2017
- Zahlungsplan:
- Das Schuldenregulierungsverfahren wird zur Vorlage eines geänderten oder neuen Zahlungsplans fortgesetzt.
Frist zur Vorlage: 28.02.2017
Beschluss vom 9. Jänner 2017
Bekannt gemacht am 1. März 2017
- Zahlungsplan:
- Das Schuldenregulierungsverfahren wird zur Vorlage eines geänderten oder neuen Zahlungsplans fortgesetzt.
Frist zur Vorlage: 31.03.2017
Beschluss vom 1. März 2017
Bekannt gemacht am 31. März 2017
- Zahlungsplan:
- Das Schuldenregulierungsverfahren wird zur Vorlage eines geänderten oder neuen Zahlungsplans fortgesetzt.
Frist zur Vorlage: 14.04.2017
Beschluss vom 31. März 2017
Bekannt gemacht am 14. April 2017
- Tagsatzung:
- Datum: 31.05.2017
um: 14.15 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 15/I. Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 20 %, zahlbar in 84 monatlichen Teilquoten zu je 0,2381 %
Beschluss vom 14. April 2017
Bekannt gemacht am 1. Juni 2017
- Bestätigung:
- Der am 31.05.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 20 %, zahlbar in 84 monatlichen Teilquoten zu je 0,2381 %.
Die erste monatliche Teilquote ist bis 15.8.2017 fällig, die weiteren 83 monatlichen
Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Beschluss vom 1. Juni 2017
Bekannt gemacht am 28. Juni 2017
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.07.2024
Beschluss vom 28. Juni 2017
Ausdruck vom: 14.03.2025 15:53:30 MEZ