LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 43/24k
Konkursverfahren
11.10.1962
Bekannt gemacht am 3. April 2024
- Schuldner:
- Decker
- Vorname:
- Renate Hermine
Gastgewerbe
Lindenstraße 9
4600 Wels
Gebdat: 11.10.1962
4600 Wels, Hinterschweigerstraße 71/ 8 - Wohnadresse
- Masseverwalter:
- OPPITZ Heinrich Dr.
Karl-Loy-Straße 17
4600 Wels
Tel.: 07242/266 13, Fax: 07242/266 13-6
E-Mail: office@ra-oppitz.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.04.2024
Anmeldungsfrist: 23.05.2024
- Tagsatzung:
- Datum: 06.06.2024
um: 13.15 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Beschluss vom 3. April 2024
Bekannt gemacht am 7. Juni 2024
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 6. Juni 2024
Bekannt gemacht am 9. Juli 2024
- Tagsatzung:
- Datum: 29.08.2024
um: 14.40 Uhr
Ort: Saal 101
besondere Prüfungstagsatzung
nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintrittes
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Str. 12, 1. Stock, Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlages:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%-ige Quote, zahlbar in zwei Raten wir folgt:
10 % binnen 12 Monaten und weitere
10 % binnen 24 Monaten
jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 6 Wochen beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der Tagsatzung gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt.
Beschluss vom 9. Juli 2024
Bekannt gemacht am 30. August 2024
- Text:
- Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 29.08.2024 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 22 %-ige Quote, zahlbar in drei Raten
wie folgt:
3,5 % binnen 14 Tagen
9,25 % binnen 12 Monaten und weitere
9,25 % binnen 24 Monaten
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des
Konkursverfahrens.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt
durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 6 Wochen beträgt.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 29.08.2024 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 22 %-ige Quote, zahlbar in
drei Raten wie folgt:
3,5 % binnen 14 Tagen
9,25 % binnen 12 Monaten und weitere
9,25 % binnen 24 Monaten
je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des
Konkursverfahrens.
Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern
erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben
schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 6 Wochen beträgt.
Beschluss vom 29. August 2024
Bekannt gemacht am 23. September 2024
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 29.08.2026
Beschluss vom 23. September 2024
Ausdruck vom: 14.03.2025 15:42:28 MEZ